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NWB Nr. 22 vom Beilage Seite 46

Der sanierte Sanierungsfall

Dieser Beitrag ist Teil der Beilage „Steuerfallen geschickt umgehen!” zu NWB Heft 22/2013.

[i]BMF-Schreiben vom 27. 3. 2003, BStBl 2003 I S. 240; vom 22. 12. 2009, BStBl 2010 I S. 18; s. zum Ganzen auch Schmidt, Beilage zu NWB 13/2012 S. 3In Sanierungsfällen ringen sich die Banken erstaunlich häufig zu einem Erlass durch. Ein solcher Erlass stellt im Unternehmen des Kunden grds. einen Ertrag dar, der voll steuerpflichtig ist. Soweit der Ertrag nicht von Verlustvorträgen aus der Sanierungsphase kompensiert wird, kann es durchaus sein, dass die entstehende Steuerlast das gerade sanierte Unternehmen in die nächste Krise treibt und erneut zum Sanierungsfall macht. Daher besteht grds. die Möglichkeit, diese Steuern wiederum erlassen zu bekommen. Dazu müssen Sanierungsbedürftigkeit sowie -fähigkeit des Unternehmens, Sanierungseignung des Schulderlasses und Sanierungsabsicht der Gläubiger vorliegen.

Steuerfalle

Insbesondere am fehlenden Nachweis der Sanierungsabsicht der Gläubiger scheitern die Anträge immer wieder. Diese Sanierungsabsicht muss nämlich bei der verzichtenden Bank bestanden haben. Zu dieser Frage hat sich die Bank aber meist nicht geäußert. Im Nachhinein ist die Sanierungsabsicht daher oft nich...