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NWB Nr. 22 vom Beilage Seite 44

Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand – eine oft leichtfertig unterschätzte Vorschrift

Christian Joost

Dieser Beitrag ist Teil der Beilage „Steuerfallen geschickt umgehen!” zu NWB Heft 22/2013.

Sachverhalt

[i]Einspruch am letzten Tag der FristEin Steuerbescheid ergeht und wird im Rahmen der Bearbeitung des Posteingangs maschinell von den Mitarbeitern des Sekretariats erfasst. Dies kann elektronisch oder handschriftlich in den dafür vorgesehenen Datenbanken oder Büchern erfolgen. Der Bescheid wird dem zuständigen Bearbeiter zugeleitet und zunächst zur Seite gelegt – ist ja noch Zeit bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist. Kurz vor Ablauf der Frist stellt man fest, dass der Bescheid fehlerhaft ist, und am letzten Tag der Frist wird Einspruch eingelegt. Dieser geht am nächsten Tag beim Finanzamt ein.

I. Die Reaktion des Finanzamts

[i]Finanzamt: Einspruch ist verspätet eingegangenDas Finanzamt meldet sich auf den Einspruch des Beraters und weist darauf hin, dass der Einspruch verspätet eingegangen ist. Die beantragte Berichtigung kann daher nicht mehr vorgenommen werden. Folge: eine Korrektur zugunsten des Mandanten unterbleibt.

II. Begründung

[i]Formelle BestandskraftDadurch, dass die Rechtsbehelfsfrist abgelaufen ist, tritt formelle Bestandskraft ein. Der Bescheid ist, sofern nicht eine weitere Änderungsnorm zur Verfügung steht, die die B...