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NWB Nr. 22 vom Beilage Seite 17

Job-Tickets

Matthias Faust

Dieser Beitrag ist Teil der Beilage „Steuerfallen geschickt umgehen!” zu NWB Heft 22/2013.

Sachverhalt

[i]Jahreskarte zusätzlich zum ArbeitslohnDer Arbeitgeber gewährt seinen Arbeitnehmern zusätzlich zum Arbeitslohn eine Jahreskarte für den öffentlichen Personennahverkehr (öPNV) als sog. Job-Ticket. Die Jahreskarte hat einen Wert von 480 €. 

I. Steuerfolge

[i]Job-Ticket ist SachbezugDie vergünstigte oder unentgeltliche Überlassung eines Job-Tickets durch den Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer stellt einen Sachbezug dar. Dieser geldwerte Vorteil ist insgesamt im Zeitpunkt des Zuflusses (§ 11 EStG), d. h. im Monat der Überlassung der Jahreskarte, in voller Höhe steuer- und sozialversicherungspflichtig.

II. Begründung

[i]Geldwerter Vorteil wird nicht auf den Monat umgerechnetDie hier in Betracht kommende Sachbezugsfreigrenze gem. § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG in Höhe von 44 € ist überschritten und findet dementsprechend keine Anwendung (vgl. H 8.1 (1–4) LStH „Job-Ticket”). Dies gilt auch dann, wenn der auf einen Monat umgerechnete geldwerte Vorteil – wie hier in Höhe von 40 € – die 44 €-Freigrenze nicht überschreitet.

Bereits mit (BStBl 2007 II S. 719) hat der BFH entschieden, dass die Überlassung einer Jahresnetzkarte durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zum sofortigen Zufluss von Arbeitsl...