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Einkommensteuer | Abfärbewirkung bei nachträglich erkannter Betriebsaufspaltung
Die mit Einkünfteerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit einer OHG, KG oder einer anderen Personengesellschaft gilt in vollem Umfang als Gewerbebetrieb, wenn die Gesellschaft auch eine Tätigkeit i. S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ausübt. Vermietet eine Personengesellschaft einen Gebäudeteil im Rahmen einer Betriebsaufspaltung, hat dies nach dem zur Folge, dass gem. § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG auch die Einkünfte aus der Vermietung des übrigen Gebäudeteils an fremde Dritte als gewerbliche Einkünfte zu qualifizieren sind.
Als weitere Folge sind im Streitfall sämtliche Wirtschaftsgüter der Personengesellschaft dem Betriebsvermögen zuzuordnen, auch soweit sie bei isolierter Betrachtung der privaten Vermögenssphäre zuzuordnen wären. Diese Rechtsfolgen treten auch dann ein, w...