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BFH 12.3.2013 VIII B 85/12, NWB 21/2013 S. 1627

Einkommensteuer | Aufwendungen zur Sicherung der Rückzahlung eines Darlehens als nachträgliche Anschaffungskosten

Schaltet der Gläubiger einer Kapitalforderung einen Vermittler ein, um sein Kapital und die noch ausstehenden Zinsen ohne streitige Auseinandersetzung und Zwangsvollstreckung zu erhalten und verpflichtet er sich im Gegenzug, die Zinsen bei Zahlung an den Vermittler weiterzuleiten, können diese nach dem nicht als Werbungskosten berücksichtigt werden.

Anmerkung:

Der BFH sah im Streitfall auch keine Divergenz zu der Rechtsprechung, nach der Aufwendungen auf Kapitalanlagen uneingeschränkt zum Werbungskostenabzug bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zuzulassen sind, wenn bei der jeweiligen Kapitalanlage die Absicht zur Erzielung steuerfreier Vermögensvorteile nicht im Vordergrund steht, d. h. nur mitursächlich für die Anschaffung der ertragb...