Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Keine Rückgewähr der Einlage als Schadenersatz bei atypisch stiller Publikumsgesellschaft
Macht ein Anleger Prospekt- und Aufklärungsmängel geltend und verlangt deshalb Schadenersatz in Form der Rückabwicklung seiner Beteiligung und Rückzahlung seiner Einlage, dann können diesem Anspruch zumindest bei einer mehrgliedrigen stillen Gesellschaft in Form einer Publikumsgesellschaft die Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft entgegenstehen. Letztere haben regelmäßig nämlich zur Folge, dass bei einer in Vollzug gesetzten Gesellschaft die Nichtigkeit des Beitritts – sogar bei Täuschung – von dem Gesellschafter nur mit Wirkung für die Zukunft geltend gemacht werden kann; mithin können die für den Beitritt kausale fehlerhafte Aufklärung oder Prospektfehler zwar ein Kündigungsgrund sein, Schadenersatzansprüche können aber grds. nicht gegen die Gesellschaft geltend gemacht werden, w...