Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnabführungsvertrags trotz fehlerhafter Bilanzansätze
Ende Februar 2013 ist das „Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts” (BGBl 2013 I S. 285) in Kraft getreten, das einige wesentliche Änderungen für Organschaften enthält. U. a. wird das Risiko der rückwirkenden Nichtanerkennung einer steuerlichen Organschaft aufgrund von fehlerhaften Bilanzansätzen deutlich verringert.
Die Anerkennung einer steuerlichen Organschaft erfordert u. a., dass der Ergebnisabführungsvertrag tatsächlich durchgeführt wird. Kam es bisher aufgrund von fehlerhaften Bilanzansätzen zu einer unzutreffenden Gewinnabführung bzw. Verlustübernahme, bestand die Gefahr eines Scheiterns der Organschaft. Nach neuer Rechtslage gilt der Ergebnisabführungsvertrag als ordnungsgemäß durchgeführt, wenn die Voraussetzun...