WP Praxis Nr. 6 vom Seite 1

Digitaler Mehrwert in Ihrer Datenbank …

Dipl.-Ök. Patrick Zugehör | Verantw. Redakteur | wp-redaktion@nwb.de

… durch das Praxishandbuch zum Berufsrecht und zur Haftung der WP

Die Bilanzskandale der letzten Jahre haben auch Fragen nach der Rolle des Wirtschaftsprüfers und dessen Haftung aufgeworfen. Die Berufsaufsicht der Wirtschaftsprüferkammer ist strenger geworden. Sanktionsmöglichkeiten werden zunehmend ausgeschöpft. Gleichzeitig werden Kenntnisse über Haftung auslösende Umstände für das Risikomanagement des Wirtschaftsprüfers immer wichtiger. Ihr Datenbankmodul NWB Wirtschaftsprüfung bietet Ihnen dazu ab sofort einen weiteren digitalen Mehrwert: Das erste Praxishandbuch, das einen Gesamtüberblick über haftungs- und berufsrechtliche Fragestellungen der Wirtschaftsprüfer gibt, steht nun kostenlos in der Datenbank zur Verfügung. Mehr dazu erfahren Sie auf S. II dieser Ausgabe. Nutzen Sie auch das Online-Seminar „Haftungs- und Berufsrecht für Wirtschaftsprüfer”, das am 27. 6. stattfindet. Näheres dazu auf S. IV dieser Ausgabe.

Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Form der GmbH & Co. KG?

Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer lässt Wirtschaftsprüfungsgesellschaften als GmbH & Co. KG zu. Aufgrund von Auffassungen in der Rechtsliteratur und der Rechtsprechung zur Anwaltsgesellschaft wird von einigen Registergerichten momentan keine Eintragung von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Rechtsform der (GmbH & Co.) KG vorgenommen. Die WPK unterstützt derzeit eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Eintragungsverfahren gegenüber dem Handelsregister. Bei bereits in das Handelsregister eingetragenen Gesellschaften droht nach der o. g. Literaturmeinung den Kommanditisten die unbeschränkte Haftung. Timmer stellt ab S. 108 das Spannungsfeld zwischen Berufs- und Handelsrecht dar.

Besondere Ausgleichsregelung nach EEG

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verpflichtet Netzbetreiber, Strom aus erneuerbaren Energien und Grubengas, der in an ihr Netz angeschlossenen Anlagen erzeugt wird, vorrangig abzunehmen, zu übertragen und den Anlagenbetreibern die gesetzlich festgelegte Mindestvergütung zu zahlen. Um eine finanzielle Belastung der (Verteil-)Netzbetreiber zu verhindern, sieht das EEG einen mehrstufigen Ausgleichsmechanismus vor. Die sog. EEG-Umlage wälzt die Kosten, die durch die Förderung der erneuerbaren Stromerzeugung durch das EEG entstehen, auf die Stromlieferanten und von dort auf die Letztverbraucher ab. Bei stromintensiven Unternehmen des produzierenden Gewerbes und Schienenbahnen besteht die Gefahr der Beeinträchtigung der internationalen und intermodalen Wettbewerbsfähigkeit durch die EEG-Umlage. Der Gesetzgeber hat deshalb bereits 2003 eine Besondere Ausgleichsregelung im EEG eingeführt, die zu einer Entlastung der stromintensiven Unternehmen führt. Der bis zum 30. 6. eines Jahres beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einzureichende Antrag muss durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft werden, dabei handelt es sich um eine sog. Vorbehaltsprüfung. Von Lackum behandelt ab S. 101 die Prüfung der Besonderen Ausgleichsregelung nach EEG.

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Patrick Zugehör

Fundstelle(n):
WP Praxis 6/2013 Seite 1
NWB FAAAE-35497