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Zulässigkeit von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Form der GmbH & Co. KG
Spannungsfeld zwischen Berufs- und Handelsrecht
Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer lässt Wirtschaftsprüfungsgesellschaften als GmbH & Co. KG zu. Aufgrund von Auffassungen in der Rechtsliteratur und der Rechtsprechung zur Anwaltsgesellschaft wird von einigen Registergerichten derzeit keine Eintragung von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Rechtsform der (GmbH & Co.) KG vorgenommen. Die WPK unterstützt derzeit eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Eintragungsverfahren gegenüber dem Handelsregister. Bei bereits in das Handelsregister eingetragenen Gesellschaften droht nach der o. g. Literaturmeinung den Kommanditisten die unbeschränkte Haftung.
Schmitz/Lorey/Harder, Berufsrecht und Haftung der Wirtschaftsprüfer, Herne 2013 NWB OAAAE-33300
Der Gesetzgeber hat Wirtschaftsprüfungsgesellschaften aus haftungsrechtlichen Gründen die Form der GmbH & Co. KG zur Verfügung gestellt. Die Übertragung der Rechtsprechung zur fehlenden Anerkennungsfähigkeit von Rechtsanwaltsgesellschaften in der Form der GmbH & Co. KG auf Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ist zweifelhaft.
Der Auffassung, freiberuflich tätige Wirtschaftsprüfungsgesellschaften können mangels gewerblicher Tätigkeit ...