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EU-Abschlussprüferreform: Rechtsausschuss JURI setzt sich für langfristige Prüfungsmandatsverhältnisse ein
Neues aus dem Europäischen Parlament
Die am stattgefundene Abstimmung im federführenden Rechtsausschuss (JURI) des Europäischen Parlaments stellt eine entscheidende Weichenstellung in der Verhandlung der EU-Abschlussprüferreform dar. Politisch brisantester Punkt der Abstimmung war die Beschränkung des Prüfungsmandatsverhältnisses bei Unternehmen des öffentlichen Interesses auf maximal 25 Jahre. Die Abstimmungsergebnisse des Rechtsauschusses sind deshalb so bedeutsam, da sie die Position des Europäischen Parlaments in den nunmehr folgenden Verhandlungen mit dem Europäischen Ministerrat bestimmen.
Velte/Sepetauz, Die Reformvorschläge der EU-Kommission vom zur Stärkung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, StuB 2012 S. 9 NWB NAAAD-99231
I. EP-Rechtsausschuss positioniert sich für die Verhandlungen mit dem EU-Ministerrat; Kommissionsvorschlag wird in vielen Aspekten abgeschwächt
[i]Lanfermann, EU-Abschlussprüferreform gewinnt im 2. Halbjahr 2012 an Dynamik, WP Praxis 2012 S. 14 NWB NAAAE-15499 Lanfermann, EU-Abschlussprüferreform geht in die heiße Phase, WP Praxis 2012 S. 75 NWB VAAAE-21998 Lanfermann, EU-Abschlussprüferreform: Wirtschaftsausschuss ECON votiert gegen externe Rotation, WP Praxis 2013 S. 87 NWB MAAAE-33425 Velte, EU-Prüferreform „light„, StuB 2012 S. 787 NWB PAAAE-20120Der federführende Rechtsausschuss (JURI) des Europäischen Parlaments hat am mit einer klaren konservativ-liberalen Mehrheit von 15:10 Stimmen seinen Bericht zur EU-Abschlussprüferreform beschlossen . Das Reformpaket besteht aus zwei ...