Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 4 K 4341/12 Z

Gesetze: ZK Art. 20 Abs. 1 ZK Art. 20 Abs. 3 Buchst. g ZK Art. 81 ZK Art. 220 Abs. 1 Satz 1 ZK Art. 220 Abs. 2 Buchst. b Unterabs. 1 KN UPos. 6104 63 00 KN Upos. 6406 90 90 KN UPos. 6115 21 VO (EG) Nr. 673/2005 Art. 2

Einreihung von sog. „Leggings” – Bestimmung des Zollsatzes nach Art. 81 ZK – Maßgeblichkeit des Antidumpingzolls nach der Verordnung (EG) Nr. 673/2005

Leitsatz

  1. Sog. „Leggings”, also lange Hosen aus Gewirken und Gestricken für Frauen und Mädchen ohne Fußteile, sind zolltariflich in die Position 6104 KN und innerhalb dieser Position aufgrund der synthetischen Spinnstoffe, aus denen sie bestehen, in die Unterposition 6104 63 00 KN und nicht in die Positionen 6406 oder 6115 einzureihen.

  2. Für den Zollsatz bei Anwendung des Art. 81 ZK kommt es nicht auf den höchsten nach der KN in Frage kommenden Zollsatz an, sondern auf die höchste Einfuhrabgabenbelastung (hier: Antidumpingzoll nach der Verordnung (EG) Nr. 673/2005).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
HAAAE-35492

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen