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BBK Nr. 10 vom Seite 489

Überhöhter Kaufpreis an GmbH- Gesellschafter als vGA?

Bernd Rätke

[i]Janssen, Verdeckte Gewinnausschüttungen, 11. Aufl., Herne 2013Der Praxisfall zeigt die steuerlichen Folgen eines überhöhten Kaufpreises, den die GmbH an ihren Gesellschafter für den Erwerb eines Wirtschaftsguts zahlt.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Sachverhalt

[i]Kaufpreis > VerkehrswertA ist Alleingesellschafter und Geschäftsführer der A-GmbH. A verkauft der A-GmbH aus seinem Einzelunternehmen am eine Maschine zum Preis von 100.000 € zzgl. 19.000 € Umsatzsteuer, zusammen 119.000 €. A weiß, dass der Verkehrswert der Maschine nur 80.000 € zzgl. 15.200 € Umsatzsteuer, zusammen 95.200 €, beträgt. Die Nutzungsdauer der Maschine beläuft sich auf zehn Jahre. Die A-GmbH bucht die Anschaffung und Abschreibung der Maschine im SKR 04 wie folgt:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
0440 Maschine
100.000 €
1406 Abziehbare Vorsteuer 19 %
19.000 €
an
1800 Bank
119.000 €
6220 AfA
10.000 €
an
0440 Maschine
10.000 €

Der Restbuchwert [i]infoCenter, Verdeckte Gewinnausschüttungen NWB QAAAA-88453der Maschine zum beträgt somit 90.000 €. Das Finanzamt will die Differenz von 23.800 € zwischen dem gezahlten Kaufpreis (119.000 €) und dem angemessenen Kaufpreis (95.200 €) als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) behandeln und das Einkommen der A-GmbH um diesen Betrag erhöhen. Zu Recht?

II. Lösungen

1. Vermögensminderung als Voraussetzung eine...