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FG Sachsen-Anhalt 15.1.2013 1 V 580/12, BBK 10/2013 S. 450

Buchführung | Datenzugriff des FA auf Warenwirtschaftssystem zulässig

Das FA darf bei einer Außenprüfung auf Verkaufsdateien zugreifen, die der Unternehmer im Rahmen eines elektronischen Warenwirtschaftssystems (WWS) führt. Ein solcher Zugriff ist Teil der digitalen Außenprüfung gemäß § 147 Abs. 6 AO.

Das FG Sachsen-Anhalt hält den digitalen Zugriff auf das WWS für zulässig, weil die Verkaufsdaten [i]Verkaufsdaten sind aufbewahrungspflichtigdes WWS aufbewahrungspflichtige Unterlagen im Sinne von § 147 Abs. 1 AO sind, auf die § 147 Abs. 6 AO Bezug nimmt: Soweit die Verkaufsdaten einzelne Geschäftsvorfälle betreffen, handelt es sich um aufbewahrungspflichtige Unterlagen im Sinne von § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO; im Übrigen sind sie jedenfalls als steuerlich relevante Unterlagen im Sinne von § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO anzusehen.

Hinweis:

Der [i]Akzessorietät der AufbewahrungspflichtDatenzugriff setzt eine Aufbewahrungspflicht der Unterlagen gemäß § 147 Abs. 1 AO voraus. Die Aufbewahrungspflicht knüpft wiederum an die Aufzeichnung...