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USt direkt digital Nr. 9 vom Seite 9

Einfuhr von Gegenständen in den Niederlanden

Was deutsche Unternehmer bezüglich der Umsatzsteuer wissen müssen

Dank ihrer strategischen geografischen Lage als Tor zum europäischen Hinterland gelten die Niederlande als Durchfuhrland Europas. Der Hafen von Rotterdam, der Flughafen von Amsterdam und die einfach zu bedienenden Binnenwasserstraßen Rhein und Maas, aber auch die Handelsgeschichte der Niederlande, erweitern diese Position. Daher ist es nicht besonders, dass viele deutsche Unternehmer Gegenstände in die EU über die Niederlande einführen. Im Rahmen ihres Status als Durchfuhrland, haben die Niederlande auch einige Regelungen entwickelt, die die umsatzsteuerliche Belastung von einführenden Unternehmen reduzieren. In diesem Beitrag werden die wichtigsten dieser umsatzsteuerlichen Regelungen erläutert.

Einfuhr

Bei der Einfuhr von Gegenständen in die EU sind Zölle und Umsatzsteuer fällig. Gegenstände werden grundsätzlich in dem EU-Land der ersten Einreise in die EU eingeführt. Bei Anwendung eines Zollverfahrens oder durch die Lagerung der Gegenstände in einem Zolllager kann die Freigabe der Gegenstände für den freien Verkehr und damit die Zahlung der Einfuhr-Umsatzsteuer (zeitlich) vermieden werden. Sobald die Gegenstände jedoch für den freien Verkehr freigegeb...