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Einkommensteuer | Anspruch auf Kindergeld nach Sozialsicherungsabkommen
Ein Werkstudent, für den aufgrund eines sog. Werkstudentenprivilegs keine Sozialversicherungspflicht besteht, kann nach dem gem. § 62 Abs. 1 EStG i. V. mit dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über Soziale Sicherheit (SozSichAbk YUG) kindergeldberechtigt sein.