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Erbschaftsteuer | Abzug von Nachlassverbindlichkeiten setzt wirtschaftliche Belastung des Erblassers voraus
Der Abzug von Nachlassverbindlichkeiten setzt gem. § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG voraus, dass die Verbindlichkeiten rechtlich bestehen und den Erblasser im Todeszeitpunkt wirtschaftlich belastet haben. Nach dem Gerichtsbescheid des fehlt es an dieser wirtschaftlichen Belastung, wenn der Erblasser als Schuldner davon ausgehen konnte, die Verpflichtungen unter normalen Umständen nicht selbst erfüllen zu müssen. Mit dem zusätzlichen Erfordernis einer wirtschaftlichen Belastung weicht das Erbschaftsteuerrecht vom Zivilrecht ab.