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NWB Nr. 20 vom Seite 1584

Auswirkungen der Betriebsaufspaltung auf das Sozialversicherungsrecht

Umqualifizierung von Einkünften hat auch sozialversicherungsrechtliche Folgen

Dr. Manzur Esskandari und Daniela Bick

[i]infoCenter „Betriebsaufspaltung” NWB EAAAB-13223 Liegt eine Betriebsaufspaltung vor und werden deshalb vom Finanzamt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Grundstücken (steuerrechtlich) als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gewertet, handelt es sich (sozialversicherungsrechtlich) um beitragspflichtiges Arbeitseinkommen (§ 15 Abs. 1 Satz 1 SGB IV) (, rkr.).

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Betriebsaufspaltung führt zu beitragspflichtigen Einkünften

[i]Gewerbliche Einkünfte aufgrund Betriebsaufspaltung sind beitragspflichtigDas LSG Baden-Württemberg hatte über die Frage zu entscheiden, ob es sich bei Einkünften aus Gewerbebetrieb, die aus einer Betriebsaufspaltung resultierten, (sozialversicherungsrechtlich) um Arbeitseinkommen handelt, das bei der Beitragsbemessung zu berücksichtigen ist (§ 15 Abs. 1 Satz 1 SGB IV).

Lt. Sachverhalt der zugrunde liegenden Entscheidung ist die Klägerin seit 1984 freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung und versicherungspflichtiges Mitglied in der sozialen Pflegeversicherung. Sie bezieht eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Außerdem hält sie 25 % der Anteile an einer Grundstücksgesellschaft (GbR), die den Zweck hat, die zum Gesellscha...