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EuGH  - C-605/12 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EGRL 112/2006 Art 44

Rechtsfrage

Ist für die Besteuerung von Dienstleistungen, die durch eine Gesellschaft A mit Sitz in Polen an die Gesellschaft B mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erbracht werden, wenn die Gesellschaft B bei ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit die Infrastruktur der Gesellschaft A nutzt, Sitz der festen Niederlassung im Sinne des Art. 44 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem der Ort, an dem die Gesellschaft A ihren Sitz hat?

Dienstleistung; EU; Mehrwertsteuer; Niederlassung; Ort; Sitz; Wirtschaftliche Tätigkeit

Fundstelle(n):
AAAAE-35143

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