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Grundrechtsstandard in Gefahr?
Das : Der Fall Hans Åkerberg Fransson
[i]EuGH, Urteil vom 26. 2. 2013 - Rs. C-617/10 NWB NAAAE-32927Mit einem materiell-rechtlich relativ unspektakulären Fall hat der EuGH die Augen der anderen (Verfassungs-)Gerichte in Europa auf sich gelenkt. Der Gerichtshof hat sich in der genannten Entscheidung mit dem Anwendungsbereich der Charta der Grundrechte und dem Verhältnis zu nationalen Grundrechten befasst. Hier kann – auch aus der Sicht des Bundesverfassungsgerichts – ein Konfliktpotenzial entstehen, das auch schon in der Vergangenheit immer wieder zu Irritationen im Verhältnis zwischen den Gerichten geführt hat: Welches Gericht ist für den Grundrechtsschutz zuständig – das nationale Verfassungsgericht, der Europäische Gerichtshof in Luxemburg oder der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg? Und welcher Standard gilt?
I. Sachverhalt der Entscheidung
Hans Åkerberg Fransson war selbständiger Fischer. Die schwedische Finanzverwaltung wirft ihm vor, er habe falsche Angaben in den Einkommensteuer- und Umsatzsteuererklärungen 2004 und 2005 gemacht, was zu einem nennenswerten Steuerausfall [i]Ausgangsfall zum schwedischen Einkommen- und Umsatzsteuerrecht geführt habe. Weiter habe er keine Erklärungen für die Arbeitgeberabgaben für die Zeiträume Oktober 2004 und Ok...