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StuB Nr. 9 vom Seite 327

Grundsatz der Einmalberücksichtigung finaler Verluste

Anmerkungen zum „A Oy”

Tobias Hagemann und und Christian Kahlenberg

Die Berücksichtigung final gewordener Verluste zählt insbesondere seit der Grundsatzentscheidung in der Rs. Marks & Spencer zu einem der am heißesten diskutierten Themen in der Steuerberatungspraxis. Demzufolge ist die gegenständliche Entscheidung des EuGH von ganz besonderer Brisanz. Entgegen der von Vertretern der Finanzverwaltung geäußerten Vermutungen zu den Schlussanträgen der Generalanwältin Kokott hat der Gerichtshof seine bisherige Rechtsprechung fortgeführt und im Ergebnis die Einmalberücksichtigung finaler Verluste festgeschrieben. Der Beitrag fasst die Entscheidung zusammen und gibt Hinweise für die Praxis.

Kernaussagen
  • Die Niederlassungsfreiheit (Art. 49 und 54 AEUV) wird nicht durch eine nationale Regelung beschränkt, die die Berücksichtigung ausländischer Verluste einer auf die Muttergesellschaft verschmolzenen Gesellschaft untersagt.

  • Können die ausländischen Verluste tatsächlich nicht mehr berücksichtigt werden, sind sie im Ansässigkeitsstaat der Muttergesellschaft zu berücksichtigen.

  • Die Niederlassungsfreiheit schreibt nicht vor, welches Recht hinsichtlich der Berechnung finaler Verluste anzuwe...