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Rechtsweg bei Kündigung des GmbH-Geschäftsführers nach Insolvenz
Für einen Rechtsstreit zwischen dem amtierenden GmbH-Geschäftsführer und dem Insolvenzverwalter der GmbH wegen Kündigung seines Arbeitsvertrags und Zahlung der ausstehenden Geschäftsführervergütung greift die gesetzliche Arbeitnehmerfiktion (§ 5 Abs. 1 Satz 1 ArbGG) für das Vertretungsorgan der juristischen Person und einer daraus resultierenden Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte zumindest solange nicht, wie nicht zugleich auch eine Abberufung als Geschäftsführer erfolgt ist ( NWB SAAAE-30455).
Macht nämlich ein Organmitglied nach seiner Abberufung im Rahmen einer Kündigungsschutzklage S. 356den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses geltend, genügt insofern seine bloße Rechtsauffassung, dass er aufgrund eines Arbeitsverhältnisses tätig...