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Änderung der IDW Stellungnahme des Hauptfachausschusses: Zur Bilanzierung privater Zuschüsse (HFA 2/1996 i. d. F. 2010 )
Der HFA des IDW hat eine geänderte Fassung der Stellungnahme HFA 2/1996 „Zur Bilanzierung privater Zuschüsse” verabschiedet. Die Änderungen betreffen den Abschn. 2.1.2. „Aufwands- und Ertragszuschüsse” und stellen klar, dass die Behandlung eines erhaltenen Entwicklungszuschusses als Aufwandszuschuss im Jahresabschluss des Zuschussempfängers nur dann sachgerecht ist, wenn das Aktivierungswahlrecht nach § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB nicht ausgeübt wird.
Ein Auszug aus der IDW Stellungnahme HFA 2/1996 i. d. F. 2013 mit dem geänderten Abschnitt wird in Heft 4/2013 der IDW Fachnachrichten und im WPg Supplement 2/2013 veröffentlicht.