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Reform des handelsrechtlichen Ordnungsgeldverfahrens
Am hat die Bundesregierung den vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) vorbereiteten Gesetzentwurf zur Umsetzung der Entschließung des Deutschen Bundestags vom zur Reform des handelsrechtlichen Ordnungsgeldverfahrens beschlossen (BMJ, Pressemitteilung vom , abrufbar im Internet unter http://www.bit.ly/15EgAu5).
Der Entwurf sieht im Anschluss an Entlastungen durch das MicroBilG nunmehr auch Änderungen im Verfahren vor, wenn kleinste und kleine Kapitalgesellschaften zwar ihren handelsrechtlichen Publizitätspflichten nachkommen wollen, aber Fristen versäumen. Das BMJ leitet Ordnungsgeldverfahren gegen alle Kapitalgesellschaften ein, die ihre Jahresabschlussunterlagen nicht rechtzeitig offenlegen. Es bleibt auch künftig dabei, dass die Unternehmen nach Androhung eines Ordnungsge...