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SG Lübeck 09.10.2012 S 1 KR 993/11, NWB 19/2013 S. 1464

Sozialversicherungsrecht | Beitragsfreiheit für allein auf eigene Beiträge beruhende Versorgungsbezüge

Bei versicherungspflichtigen Rentnern werden der Beitragsbemessung auch dem Zahlbetrag der Rente vergleichbare Einnahmen zugrunde gelegt (§ 237 SGB V). Dazu zählen auch Renten aus der betrieblichen Altersvorsorge (§ 229 Abs. 1 Nr. 5 SGB V). Insoweit ist derzeit aber noch nicht abschließend die Frage einer (vollen) Beitragspflicht auch für solche Versorgungsbezüge geklärt, die auf einer freiwilligen Weiterversicherung des Arbeitnehmers und dessen alleiniger Beitragszahlung beruhen. Eine verfassungskonforme Unterscheidung danach, dass zwar Kapitalleistungen aus einer Lebensversicherung einer Beitragspflicht nicht unterworfen sein sollen, wenn sie auf Beiträgen beruhen, die der Arbeitnehmer unter Einrücken in die Stellung eines Versicherungsnehmers eingezahlt hat, Vergleichbares aber – mutatis mutandis ...