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BGH 12.3.2013 II ZR 179/12, NWB 19/2013 S. 1462

Gesellschaftsrecht | Keine Nichtigkeit des einer Einlagenrückgewähr zugrunde liegenden Rechtsgeschäfts

Den Aktionären einer AG dürfen die Einlagen nicht zurückgewährt werden (§ 57 Abs. 1 Satz 1 AktG). Geschieht dies gleichwohl, müssen sie die empfangenen Leistungen zurückzahlen (§ 62 Abs. 1 Satz 1 AktG). Ein Verstoß gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr führt jedoch nicht zur Nichtigkeit des zugrunde liegenden Rechtsgeschäfts nach § 134 BGB; danach ist ein gegen ein gesetzliches Verbot verstoßendes Rechtsgeschäft nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt. Eine solche andere gesetzliche Regelung enthält jedoch § 62 AktG, der lediglich die Rückzahlung anordnet. Die Annahme einer Nichtigkeit würde zu Konkurrenzproblemen des Anspruchs aus § 62 AktG mit dem Bereicherungsrecht (§§ 812 ff. BGB) führen. Gegen die Nichtigkeit spricht auch, dass § 57 AktG nicht die gegenständliche Zusammensetzung des Kapitals, sondern seine Erhaltung dem Wert nach bezweckt, und dass nicht der...