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Abgabenordnung | Bereicherungsrechtlicher Rückforderungsanspruch bei irrtümlicher Überzahlung des Drittschuldners
Erfasst die Pfändungs- und Einziehungsverfügung des Finanzamts nur Ansprüche des Vollstreckungsschuldners auf Auszahlung seines Kontoguthabens und überweist die Bank irrtümlich einen das Guthaben übersteigenden Betrag, handelt es sich bei dem Rückzahlungsanspruch der Bank nach dem nicht um einen aus dem Steuerschuldverhältnis herrührenden Erstattungsanspruch i. S. des § 37 Abs. 2 AO, über dessen Bestehen dem Grund und der Höhe nach im Wege eines Abrechnungsbescheids verbindlich entschieden werden kann.