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FG Münster 21.2.2013 13 K 4396/10 E, NWB 19/2013 S. 1458

Einkommensteuer | Zum Nachweis der Nutzung eines betrieblichen Kfz für Privatfahren durch Gesellschafter-Geschäftsführer

Das entschieden, dass die private Kfz-Nutzung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH als Arbeitslohn zu versteuern ist, wenn feststeht, dass zumindest für gelegentliche Fahrten eine Nutzung erlaubt war. Zwar streitet nach der neueren BFH-Rechtsprechung der Beweis des ersten Anscheins weder dafür, dass dem Arbeitnehmer überhaupt ein Dienstwagen privat zur Verfügung steht, noch dafür, dass er einen solchen auch privat nutzen darf (vgl. , BStBl 2012 II S. 362). Aufgrund der widersprüchlichen Angaben des Klägers und der Zeugenaussage des Mitgesellschafters steht für den Senat jedoch fest, dass zumindest eine gelegentliche private Nutzung erlaubt gewesen und deshalb gerade kein generelles Ve...