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NWB Nr. 19 vom Seite 1467

Neues Umgangsrecht stärkt Rechte leiblicher Väter

[i]Pressemitteilung des BMJ vom 26. 4. 2013Das entsprechende Gesetz wurde am vom Bundestag verabschiedet. Erstmals erhält der biologische, leibliche Vater ein Umgangsrecht mit seinem Kind, auch wenn die Mutter den Nachwuchs gemeinsam mit einem anderen Mann großzieht. Bislang stand dem biologischen Vater gegen den Willen der Mutter und des rechtlichen Vaters ein Umgangsrecht nur zu, wenn ihn mit seinem Kind bereits eine enge persönliche Beziehung verband. Entscheidend soll sein, ob der Umgang mit dem leiblichen Vater dem Kindeswohl dient und ob der biologische Vater durch sein Verhalten gezeigt hat, dass er tatsächlich Verantwortung für sein Kind übernehmen will.