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BFH 23.1.2013 XI R 25/11, BBK 9/2013 S. 400

Umsatzsteuer | Kein Vorsteuerabzug aus Gutschrift nach Widerspruch

Ein Leistungsempfänger kann aus einer von ihm erteilten Gutschrift keine Vorsteuer geltend machen, wenn der leistende Unternehmer der Gutschrift wirksam widersprochen hat. Dies gilt auch dann, wenn die Gutschrift den zivilrechtlichen Vereinbarungen zwischen dem Leistungsempfänger und dem leistenden Unternehmer entsprochen hat.

Im Streitfall hatte U dem L vereinbarungsgemäß eine Gutschrift mit gesondert ausgewiesener USt erteilt und den Brutto-Rechnungsbetrag an L gezahlt. Anschließend widersprach L der Gutschrift. U konnte damit die Vorsteuer nicht mehr geltend machen, da L gemäß § 14 Abs. 2 Satz 3 UStG der Gutschrift wirksam widersprochen hatte.

[i]Widerspruch auch bei zutreffend erteilter Gutschrift wirksamDer Widerspruch setzte nicht voraus, dass die Gutschrift unrichtig war. Unbeacht- lich war auch, dass U und L die Erteilung einer Gutschrift vere...