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Umsatzsteuer | BMF-Schreiben zur Umsatzsteuer bei Speisenumsätzen
Das BMF nimmt mit einem 11-seitigen Schreiben vom Stellung zur Anwendbarkeit des ermäßigten USt-Satzes von 7 % bei der Abgabe von Speisen durch Gaststätten, Imbissen und Catering-Unternehmen. Zugleich wird der einschlägige Abschnitt 3.6 UStAE entsprechend geändert.
[i]BMF übernimmt RechtsprechungsgrundsätzeDas BMF folgt den vom EuGH und BFH aufgestellten Grundsätzen. Es kommt also darauf an, ob der Unternehmer lediglich Speisen liefert und nur in geringfügigem Umfang Dienstleistungen erbringt (dann 7 %) oder ob der Dienstleistungsanteil überwiegt, weil der Unternehmer noch Tische und Stühle bereitstellt, das Geschirr spült, die Speisen serviert etc. (dann 19 %). Folgende Beispiele des BMF-Schreibens sind hervorzuheben:
[i]Verzehr in Kinos und SportarenenStühle und Sessel, die nicht in erster Linie den Verzehr erleichtern sollen (z. B. Kinosessel mit P...