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BBK Nr. 9 vom Seite 430

Mehrmütterschaft? Es kann nur eine geben!

Beherrschungskriterien und Lösungsvorschläge

Prof. Dr. Carsten Theile

Nach DRS 19.7 kann es aufgrund der Gesetzessystematik dazu kommen, dass ein Unternehmen von mehr als einem Mutterunternehmen als Tochterunternehmen anzusehen ist. Die Folge wäre: Es könnte in mehr als einen Konzernabschluss einbezogen werden. Der Beitrag erläutert beispielhaft, welche Lösungsmöglichkeiten in einem solchen Fall in Frage kommen.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Grundfall und Beispiel zur Mehrmütterschaft

[i]Mehrmütterschaft nach DRS 19.7Kann es für eine Tochter mehr als eine (leibliche) Mutter geben? Vermutlich werden die meisten Leser die Frage schnell verneinen. Doch in einem Konzern soll dies anders sein können: Nach dem Deutschen Rechnungslegungs Standard (DRS) 19.7 „kann es aufgrund der Gesetzessystematik dazu kommen, dass ein Unternehmen von mehr als einem Mutterunternehmen als Tochterunternehmen anzusehen ist.” Zur Illustrierung dient das folgende Beispiel:

Beispiel

[i]Beispiel sale-and-lease-backDie GmbH G hat ein Verwaltungsgebäude an eine Leasingobjektgesellschaft (LOB) veräußert und unter einem operate lease zurückgemietet (sale-and-lease-back). LOB ist als Zweckgesellschaft zu qualifizieren: In den Verträgen der GmbH mit der LOB sind alle Einzelheiten zum ...