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Mietrecht | Gewerbliche Nutzung mit Außenwirkung bedarf Vermietererlaubnis
Der Vermieter einer ausschließlich zu Wohnzwecken überlassenen Wohnung muss es ohne entsprechende Vereinbarung nicht dulden, dass der Mieter in dieser freiberuflich oder gewerblich tätig wird und dies nach außen in Erscheinung tritt. Der Vermieter kann zwar im Einzelfall nach Treu und Glauben verpflichtet sein, eine Erlaubnis zur teilgewerblichen Nutzung zu erteilen, wenn von der beabsichtigten Nutzung keine weitergehenden [i]Zum Mietrechtsänderungsgesetz Horst, NWB 9/2013 S. 614Einwirkungen auf die Mietsache oder Mitmieter ausgehen als bei einer üblichen Wohnnutzung. Hier lagen diese Voraussetzungen jedoch nicht vor. Der beklagte Gitarrenlehrer hatte über mehrere Jahre ohne Erlaubnis in der Wohnung Gitarrenunterricht an drei Werktagen für zwölf Schüler erteilt, was zu den Hausfrieden beeinträchtigenden ...