Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Keine steuerliche Abzugsfähigkeit von privater Risikolebens-, Unfall- und Kapitallebensversicherung
Im zugrunde liegenden Verfahren war streitig, ob es das subjektive Nettoprinzip gebietet, Beiträge zu privaten Risikolebens-, Unfall- oder Kapitallebensversicherungen einkommensteuerlich zu berücksichtigen. aus, dass der Gesetzgeber nicht verpflichtet ist, Aufwendungen für die genannten Versicherungen in vollem Umfang zum Abzug zuzulassen, da es sich bei diesen Beiträgen nicht um existenziell notwendige Aufwendungen der Daseinsfürsorge handele, die erforderlich seien, um die [i]infoCenter „Vorsorgeaufwendungen” NWB TAAAA-57098 notwendigen Mindestvoraussetzungen eines menschenwürdigen Daseins zu schaffen.
Das Gericht hat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache zugelassen. Das Verfahren ist unter dem Aktenzeichen beim BFH ...