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BFH 23.1.2013 X R 32/08, NWB 18/2013 S. 1374

Abgabenordnung | Beendigung der Verfahrensruhe im Einspruchsverfahren durch Vorläufigkeitsvermerk

Nach dem kann die Finanzbehörde die durch Berufung auf ein vorgreifliches Verfahren bewirkte Verfahrensruhe im Einspruchsverfahren durch einen Vorläufigkeitsvermerk derselben Reichweite beenden. Der Vorläufigkeitsvermerk bietet einen der Verfahrensruhe gleichwertigen Rechtsschutz.