Editorial
Liebe Leser,
es gibt vermutlich wenige Dinge im Leben, die so verlässlich - und für manch Einen so überraschend - wie die „Steuer” sind.
Letzte Woche erzählte mir ein Bekannter von einem Bekannten (Sie wissen vermutlich wie das ist), dass er vom Finanzamt für ihn völlig überraschend Post erhalten habe, mit und in der er aufgefordert worden sei, eine einheitliche und gesonderte Feststellung abzugeben. Dabei habe er für seine Musikband, bestehend aus fünf weiteren Mitgliedern (GbR), in seiner privaten Steuererklärung unter Berücksichtigung der entsprechenden Anlage S alles angegeben und eingereicht, was die GbR beträfe, GuV, Rechnungen, Einnahmen der GbR und jetzt solle er noch eine Erklärung abgeben? Eigentlich wolle er doch nur Musik machen, wie könne das alles nur angehen?
Warum dieser Fall sowie weitaus komplexere aus dem wahren Leben sich erst lösen lassen, wenn man die Grundzüge der gesonderten und einheitlichen Feststellung beherrscht, erschließt sich Ihnen im aktuellen Beitrag von Frau Jörißen. Gerne wird dieser Themenbereich in Klausuren abgeprüft, so dass wir Ihnen zu diesem Beitrag wieder unsere interaktive Galerie zur Verfügung stellen. Nutzer unserer iPad-Ausgabe können daher das erlernte Wissen anhand der zehn Fragen und Antworten interaktiv überprüfen.
Der aktuelle Schlusspunkt wird Ihnen hoffentlich zunächst ein Lächeln entlocken – bevor Ihnen der Gedanke kommt, welche Mindest- und Rechnungspflichtangaben denn aufgrund der neueren BFH-Rechtsprechung nunmehr notwendig sind, um als Unternehmer tatsächlich noch in den Genuss des Vorsteuerabzugs zu gelangen. In der Ausbildung wird Sie dieser Aspekt ebenso wie in der Praxis begleiten, da die Kenntnis der Pflichtangaben für die zutreffende Analyse von umsatzsteuerlichen Sachverhalten unvermeidbar ist. Welche Rechnungshinweise und -angaben erforderlich sind und welche neuere EuGH-Entscheidung man in diesem Zusammenhang „kennen sollte”, erörtert daher Prof. Dr. Neeser in seinem Beitrag.
Hin und wieder kann es passieren, dass neben dem Lernen und dem Tagesgeschäft aktuelle steuerpolitische Themen mangels Zeit aus den Augen geraten. Der Beitrag von Frau Mausbach zur Finanztransaktionssteuer hat deshalb zwei Ziele:
Wir möchten Ihre Aufmerksamkeit auf eine Diskussion lenken, nämlich den Richtlinien-Vorschlag vom . Darüber hinaus laden wir Sie ein, die Finanztransaktionssteuer und ihre Ziele mit uns zu diskutieren: Schreiben Sie an steuerstud-redaktion@nwb.de.
Schließlich noch ein Ausblick auf die nächste Ausgabe: Den Schwerpunkt in Heft 6 werden die jüngst veröffentlichten Einkommensteuer-Änderungsrichtlinie 2012 bilden.
Beste Grüße,
Diana Kurtz
Fundstelle(n):
SteuerStud 5/2013 Seite 241
TAAAE-34506