Digitaler Nachlass oder: Wie vererben sich eigentlich Daten?
Jeder kennt es von sich selbst: Immer mehr persönliche Daten kursieren im Internet, das Leben spielt sich zunehmend in digitaler Form ab. Geschäfte werden geschlossen, berufliche und persönliche Kontakte über diverse Netzwerke wie Xing oder Facebook gepflegt und Daten in „Clouds” gespeichert.
Kaum jemand macht sich aber im Vorfeld Gedanken, was damit im Fall des eigenen Todes passiert. Gerichtsentscheidungen existieren dazu bislang noch nicht, gleichwohl rücken damit zusammenhängende Fragen zunehmend ins Bewusstsein: Wie erhalte ich als Erbe Zugriff auf E-Mails, kann ich Konten löschen lassen, und wie erreiche ich, dass das Profil des Verstorbenen gelöscht wird?
Rott beleuchtet ab S. 160 den derzeitigen Stand der Diskussion und gibt praktische Hinweise, wie diese Fragen im Zuge der Nachfolgeplanung berücksichtigt werden können und auch müssen, um den eigenen Erben voraussichtlich nervenaufreibende Auseinandersetzungen mit diversen Anbietern zu ersparen.
Berliner Testament – das
Gängige Praxis in der Nachfolgegestaltung ist demgegenüber das Berliner Testament, bei dem sich die Ehegatten gegenseitig als Alleinerben und die Kinder als Erben des zuletzt Versterbenden einsetzen. Der BFH hat nun zu der Frage Stellung genommen, was mit einem noch nicht verjährten Pflichtteilsanspruch passiert, wenn der Berechtigte den Verpflichteten beerbt hat.
Stumpe erläutert das Urteil ab Seite 169 vor dem Hintergrund der Frage, ob der Abzug von Nachlassverbindlichkeiten eine vorangegangene wirtschaftliche Belastung des Erblassers voraussetzt, und gibt Hinweise zur Einordung der Entscheidung.
Beste Grüße
Verena Fuß
Fundstelle(n):
NWB-EV 5/2013 Seite 141
NWB QAAAE-34439