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NWB BB 5/2013 S. 132

Mietnebenkosten: Nicht alles ist erlaubt

Nebenkostenabrechnungen sind regelmäßig ein Streitpunkt zwischen Mietern und Vermietern, weil unberechtigte und/oder zu hohe Kosten abgerechnet werden.

Fachleute gehen davon aus, dass fast 50 % der Abrechnungen falsch sind. So dürfen z. B. nicht angesetzt werden: Verwalterkosten, Reparaturaufwendungen oder Beiträge zum Grundeigentümerverband. Wichtig ist, dass Vermieter jede Position einzeln auflisten.

Bei Mieter-, Haus- und Grundbesitzervereinen oder unter www.nebenkostenabrechnung-pruefen.org erhalten Sie ausführliche Informationen, was genau erlaubt ist.

Hinweis

Wenn sich Vermieter bei der Nebenkostenabrechnung zuungunsten des Mieters verrechnen, dürfen Mieter die Abrechnung korrigieren und die Miete kürzen sowie auch Vorauszahlungen so lange verringern, bis die Fehle...