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Anspruch auf Weihnachtsgeld
Wer als Unternehmer seinen Mitarbeitern irrtümlich über mehrere Jahre Zulagen wie Weihnachtsgeld bezahlt, weil er den Tarifvertrag missverstanden hat, darf die Zuwendung nicht einfach wieder streichen. Bei mehrmaliger Zahlung dürfen die Mitarbeiter darauf vertrauen, dass sie einen Anspruch haben. Vgl. hierzu NWB IAAAE-24739.