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Raucherpausen sind nicht versichert
Unfälle während sowie die Wege in die Raucherpause und zurück zum Arbeitsplatz sind nicht gesetzlich versichert. Das Berliner Sozialgericht sieht Rauchen als eine persönliche Angelegenheit an, die „nicht in einem sachlichen Bezug zur beruflichen Tätigkeit” steht. Der Weg zur Kantine und zurück ist hingegen versichert, da Essen und Trinken für die Aufrechterhaltung der Arbeitskraft nötig ist (vgl. ).