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NWB BB 5/2013 S. 133

Anlegerschutz: Banken müssen Provisionen offenlegen

Banken und Sparkassen müssen Anlegern die genaue Höhe der Vertriebsprovision nennen, die sie bei Wertpapiergeschäften verlangen. Ansonsten haben die Kunden einen längeren Anspruch auf Schadensersatz wegen Falschberatung als die üblichen drei Jahre. Ein allgemeiner Hinweis auf Provisionszahlungen genügt nicht. Das hat das entschieden.