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Steuerliche Gleichstellung von Lebenspartnerschaften und Ehen geplant
Mit dem Gesetzentwurf vom beabsichtigt der Bundesrat, eingetragene Lebenspartnerschaften mit Ehen steuerlich gleichzustellen. Durch Anwendung des Splittingtarifs für Lebenspartnerschaften wird mit Mindereinnahmen im zweistelligen Millionenbereich kalkuliert.
Hintergrund sind verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften. Daher würden bei Einsprüchen gegen die Steuerbeschei-de von eingetragenen Lebenspartnern durch die Finanzverwaltung bereits heute aufgrund der Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Steuerbescheide flächendeckend die Aussetzung der Vollziehung gewährt (vgl. BT-Drucks. 17/12858 vom 20. 4. 3013).