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BGH 19.2.2013 VI ZR 69/12, NWB 17/2013 S. 1272

Haftungsrecht | Kein Abzug von Lohnnebenkosten bei fiktiver Schadensabrechnung

Ist wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen (sog. fiktive Schadensabrechnung, § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB); Umsatzsteuer kann er dabei nur geltend machen, soweit sie tatsächlich angefallen ist (§ 249 Abs. 2 Satz 2 BGB). Die letztgenannte Ausnahme gilt jedoch nicht auch für Sozialabgaben und Lohnnebenkosten; diese sind stets Bestandteile des im Rahmen einer fiktiven Schadensabrechnung zu erstattenden Schadens. Im entschiedenen Fall verlangte der Kläger von dem beklagten Haftpflichtversicherer restlichen Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall, bei dem sein Fahrzeug beschädigt wurde. Der Kläger hat die Reparaturkosten (600,69 €) fiktiv auf Basis eines Sachverständigengutachtens geltend gemacht, von denen 155,80 € auf...