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BFH 10.1.2013 XI B 33/12, NWB 17/2013 S. 1268

Umsatzsteuer | Abgrenzung einer Rechnungsberichtigung von einer erstmaligen Rechnungserteilung

Nach dem setzt eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnungsberichtigung voraus, dass bereits erste, wenn auch unvollständige oder unrichtige Rechnungen ausgestellt worden waren, die berichtigt werden können (hier: Bestätigung des Mieters über in den Vorjahren geleistete Mietzahlungen). Die Ausübung des Vorsteuerabzugs setzt zudem voraus, dass der Unternehmer im Abzugsjahr eine nach [i]infoCenter „Rechnungen und Gutschriften” NWB KAAAC-40697 den §§ 14, 14a UStG ausgestellte Rechnung besitzt, die bei einem Mietvertrag, in dem ein monatliches Mietentgelt zzgl. Umsatzsteuer vereinbart ist, nur in Verbindung mit entsprechenden monatlichen Abrechnungsbelegen (z. B. Bankbelegen) zu bejahen ist.