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BMF 09.04.2013 IV A 2 - O 2000/12/10001, NWB 17/2013 S. 1270

Allgemeines Steuerrecht | Anwendung von BMF-Schreiben und gleich lautenden Erlassen

Das eine neue Positivliste für BMF-Schreiben und gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder herausgegeben, die bis zum ergangen sind. Für Steuertatbestände, die nach dem verwirklicht werden, sind die bis zum Tage dieses BMF-Schreibens ergangenen BMF-Schreiben anzuwenden, soweit sie in der Positivliste (Anlage 1) aufgeführt sind. Die nicht in der Positivliste aufgeführten BMF-Schreiben werden für nach dem verwirklichte Steuertatbestände aufgehoben.