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FG München Urteil v. - 14 K 3755/99

Gesetze: UStG 1991 § 12 Abs. 2 Nr. 9, UStG 1993 § 12 Abs. 2 Nr. 9

Steuersatz für Umsätze in einem Fitness-Center mit Saunabetrieb

Leitsatz

1. Ein Betreiber eines Fitness-Centers, der seinen Mitgliedern neben einer Sauna noch weitere nicht von § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG erfasste Einrichtungen und Leistungen gegen ein Pauschalentgelt unabhängig von der wirklichen Inanspruchnahme verabreicht, erbringt keine steuerbegünstigten Leistungen gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG. Er erbringt vielmehr eine einheitliche Leistung eigener Art, indem er seinen Kunden das Recht verschafft, die Einrichtungen und die damit verbundenen Nutzungsmöglichkeiten insgesamt in Anspruch zu nehmen.

2. Die Nichtzulassungsbeschwerde wurde als unbegründet zurückgewiesen ( Az. V B 115/00, BFH/NV 2001, 655).

Fundstelle(n):
JAAAE-33358

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