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FG Niedersachsen 8.12.2011 12 K 389/09, BBK 8/2013 S. 346

EÜR | Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung bei 4/3-Rechnung

Die Kassenbuchführung eines 4/3-Rechners ist nicht ordnungsgemäß, wenn die Kassenberichte des Steuerpflichtigen regelmäßig durch den Steuerberater berichtigt und die Kassenbestände ersetzt werden.

Im Streitfall ging es um den Inhaber eines Kiosks. Er trug seine Kasseneinnahmen in Kassenberichten ein, die der Steuerberater regelmäßig berichtigte, indem er insbesondere die Kassenbestände durch andere Beträge ersetzte.

Nach [i]Keine Pflicht zur Führung eines Kassenbuchsdem Niedersächsischen FG besteht bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG zwar keine Pflicht zur Führung eines Kassenbuchs. Der Steuerpflichtige muss die Einnahmen aber einzeln aufzeichnen.

Ausnahme: Es [i]Erleichterungen für Einzelhändlerhandelt sich – wie im Streitfall – um einen Einzelhandel, der täglich eine Vielzahl von einzelnen Bargeschäften mit geringem Wert tätigt. Hier genügt es, w...