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Bilanzierung | Passivierung übernommener Pensionsverpflichtungen mit den Anschaffungskosten
Übernimmt ein Unternehmen Pensionsverpflichtungen gegen Entgelt, muss es die Pensionsverpflichtungen mit den Anschaffungskosten passivieren. Die Bewertung der Pensionsrückstellung ist nicht auf den niedrigeren Teilwert gemäß § 6a Abs. 3 EStG beschränkt.
Nach dem BFH besteht auch keine Verpflichtung, die Pensionsrückstellung zum nächsten Bilanzstichtag [i]Keine Erwerbsgewinne bei Anschaffungsvorgängenmit dem niedrigeren Teilwert gemäß § 6a Abs. 3 EStG zu bewerten. Es kommt damit nicht zu einem sog. Erwerbsgewinn. Vielmehr sind Anschaffungsvorgänge erfolgsneutral zu behandeln.
Die [i]Relevant bei Übernahme oder Ausgliederung von PensionsverpflichtungenEntscheidungen des BFH sind relevant bei der Übernahme sowie bei der Ausgliederung von Pensionsverpflichtungen:
In dem einen Streitfall hatte ein Unternehmenserwerber Pensionsverpflichtungen übernommen, die der Veräußerer nach § 6a EStG mit 3 Mio. DM passiviert hatte. Aufgrund ...