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USt direkt digital Nr. 7 vom Seite 5

Einbeziehung von Nichtunternehmern in den Organkreis

, Kommission/Irland

Aus Art. 11 der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL) geht nicht hervor, dass nichtsteuerpflichtige Personen nicht in eine Mehrwertsteuergruppe einbezogen werden können.

Leitsatz des Urteils (nicht amtlich)

Eine nationale Regelung, die die Einbeziehung nichtsteuerpflichtiger Personen in eine Gruppe von Personen zulässt, die als ein Mehrwertsteuerpflichtiger behandelt wird, steht im Einklang mit dem EU-Recht.

Sachverhalt

Es handelt sich um ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Irland. Nach Art. 11 MwStSystRL kann jeder Mitgliedstaat in seinem Gebiet ansässige Personen, die zwar rechtlich unabhängig, aber durch gegenseitige finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Beziehungen eng miteinander verbunden sind, zusammen als einen Steuerpflichtigen behandeln. Ein Mitgliedstaat, der diese vorgesehene Möglichkeit in Anspruch nimmt, kann die erforderlichen Maßnahmen treffen, um Steuerhinterziehungen oder -umgehungen durch die Anwendung dieser Bestimmung vorzubeugen. Nach dem irischen Recht können auch nichtsteuerpflichtige Personen dieser Gruppe angehören.

Die Kommission war der Auffassung, dass die Einbeziehung von nichtsteuerpflichtigen Personen in die Mehrwertsteuergruppe mit den Art. 9 und 11 MwStSystRL unvereinbar sei. Irland war ...