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BAG 23.08.2012 8 AZR 804/11, NWB 16/2013 S. 1147

Arbeitsrecht | Pflicht des Arbeitnehmers zur Steuererklärung mittels vorgegebenen Steuerberaters

Eine arbeitsvertragliche Vereinbarung, derzufolge der ins Ausland entsandte Arbeitnehmer zur Sicherung der getroffenen Nettolohnabrede seine (in- und ausländische) Steuererklärung durch einen vom Arbeitgeber beauftragten Steuerberater zu erstellen hat, benachteiligt den Arbeitnehmer als AGB unangemessen und ist daher unwirksam (§ 307 Abs. 1 BGB). Hiervon unberührt bleibt die Pflicht des Arbeitgebers zur Übernahme der Steuerberatungskosten.

Anmerkung:

Der Arbeitgeber sollte deshalb die Übernahme der Steuerberatungskosten von der Beauftragung des von ihm präferierten Steuerberaters vertraglich abhängig machen, so dass der Arbeitnehmer, der einen anderen Steuerberater vorzieht, die entsprechenden Kosten dann selbst zu tragen hat – bei einer Auslandsentsendung z. B. in die USA ein fü...