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OLG Karlsruhe 23.01.2013 3 W 660/12, NWB 16/2013 S. 1146

Gesellschaftsrecht | Haftung ehemaliger BGB-Gesellschafter für Darlehensrückzahlung

Gewährt die Darlehensgeberin den Gesellschaftern einer BGB-Gesellschaft ein Darlehen, besteht gegen sämtliche Gesellschafter ein gesamtschuldnerischer Rückzahlungsanspruch, mithin auch gegenüber demjenigen, der das Darlehen nicht in Empfang nahm und im Übrigen auch nicht für kaufmännische Belange der Gesellschaft zuständig war. Ebenso wenig ist es erheblich, ob die Gesellschaft inzwischen aufgelöst worden ist.